Deutsches Wanderabzeichen

Ab 01.01.2024 gelten folgende Konditionen:
Der Wander-Fitness-Pass wird nicht mehr nachgedruckt.
Er wird durch den Erfassungsbogen Deutsches Wanderabzeichen ersetzt.

Alte Wander-Fitness-Pässe behalten im Jahr 2024 ihre Gültigkeit.
Jeder DWV-Mitgliedsverein verwendet einen mit seinem Vereinslogo versehenen Erfassungsbogen.

Der betreffende Download ist beim DWV zu finden unter
Erfassungsbögen für unterschiedliche DWV-Vereine

Der Berliner Wanderclub stellt derzeit eine Kopie zur Verfügung unter
ausfüllbarer Erfasssungsbogen zum Deutschen Wanderabzeichen

Ab 2024 darf nicht mehr individuell gewandert werden.
Es gelten nur geführte Veranstaltungen der Mitgliedsvereine des Deutschen Wanderverbands (DWV).
Außerhalb von Vereinen zählen weiterhin Angebote von DWV-zertifizierten Wanderführer*innen.
Alle Veranstaltungen müssen von den jeweiligen Veranstaltungsverantwortlichen abgezeichnet werden.

Das Deutsche Wanderabzeichen richtet sich an alle Altersgruppen.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene - jeder kann dabei sein.
Kinder bis 12 Jahre bekommen das Abzeichen für 100 km pro Jahr.
Jugendliche brauchen 150 km und Erwachsene 200 km.
Menschen mit einer anerkannten Behinderung benötigen jeweils die Hälfte.

Bei erfolgreicher Teilnahme gibt es im
1. Jahr: Deutsches Wanderabzeichen Bronze und Urkunde Bronze
2. Jahr: nur Urkunde Bronze
3. Jahr: Deutsches Wanderabzeichen Silber und Urkunde Silber
4. Jahr: nur Urkunde Silber
5. Jahr: Deutsches Wanderabzeichen Gold und Urkunde Gold
6. Jahr: nur Urkunde Gold
7. Jahr: nur Urkunde Gold
8. Jahr: nur Urkunde Gold
9. Jahr: Deutsches Wanderabzeichen Gold und Urkunde Gold
10. Jahr: nur Urkunde Gold
11. Jahr: nur Urkunde Gold
12. Jahr: nur Urkunde Gold
13. Jahr: nur Urkunde Gold
14. Jahr: Deutsches Wanderabzeichen Gold und Urkunde Gold
15. Jahr: nur Urkunde Gold

Erfassungsbögen zum Deutschen Wanderabzeichen stehen online zur Verfügung.

Einzelne postalische Zusendungen von Ausdrucken von Erfassungsbögen sind weiterhin möglich.
Sie werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung in Rechnung gestellt.

Gesammelte Daten meldet der Berliner Wanderclub dem Deutschen Wanderverband einmalig weiter.
Dies erfolgt bis spätestens 31.03. eines Folgejahres (ggf. früher - bitte ab Januar anfragen).
Entstandene Kosten für Einzel- und Nachmeldungen werden an Verursacher weitergereicht.